Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Justizministerin lehnt Bundeswehr-Einsätze im Innern ab

Justizministerin lehnt Bundeswehr-Einsätze im Innern ab

Archivmeldung vom 18.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: leutheusser-schnarrenberger.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: leutheusser-schnarrenberger.de

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sperrt sich gegen Bundeswehreinsätze im Innern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Kampfeinsätzen gegen Terrorangriffe sagte sie der "Welt am Sonntag": "Die Tradition der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit hat sich bewährt und sollte nicht infrage gestellt werden. Die FDP wird alles tun, um zu verhindern, dass die Bundeswehr im Innern zum Hilfspolizisten wird."

Gesetzliche Änderungen, die von Teilen der Union gefordert werden, lehnt die stellvertretende FDP-Vorsitzende ab. "Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf", sagte sie.

Bundeswehrverband hat Bedenken bei Einsätzen im Innern

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu bewaffneten Einsätzen der Bundeswehr im Inland zwar grundsätzlich begrüßt, zugleich aber auch Bedenken geltend gemacht. Kritisch sehe er vor allem, "dass die Entscheidung für einen Einsatz der Bundeswehr durch die Bundesregierung gefasst werden muss", sagte Kirsch dem "Tagesspiegel am Sonntag". "Das kostet Zeit und davon hat man in diesen Fällen nur sehr wenig", so Kirsch weiter.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Freitag einen Beschluss des gemeinsamen Plenums der Karlsruher Richter veröffentlicht. Demnach ist ein Bundeswehr-Einsatz mit "militärischen Kampfmitteln" im Innern bei Terrorangriffen künftig zulässig. Allerdings machten die Karlsruher Richter strenge Einschränkungen: So ist die Gefahrenabwehr nur in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" und lediglich als letztes Mittel zulässig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tensid in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige