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NRW-Innenministerium: Suizide dürfen nicht durch Body-Cams gefilmt werden

Archivmeldung vom 16.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die vernetzte BodyCam
Die vernetzte BodyCam

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  Vodafone Medien

Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen Asylbewerber in Dortmund hat das NRW-Innenministerium die Entscheidung der beteiligten Beamten verteidigt, ihre Bodycams bei dem Einsatz nicht einzuschalten. Ein Sprecher des Ministeriums sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", eine Dienstanweisung der NRW-Polizei enthalte Regelungen für den Einsatz von Bodycams.

Danach sei das Filmen "höchstpersönlicher Lebenssachverhalte" nicht gestattet. "Die höchstpersönliche Entscheidung, sein Leben beenden zu wollen und dabei ,gefilmt' zu werden, könnte darunter zu subsummieren sein", sagte ein Sprecher der der Zeitung. Der Getötete hatte angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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