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Rufe nach Änderungen bei Musterfeststellungsklage

Archivmeldung vom 25.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die renommierte Kanzlei Hausfeld hat Nachbesserungen bei der Musterfeststellungsklage gefordert. Das berichtet der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Das Verfahren soll es Verbrauchern erleichtern, Schadensersatzforderungen gegen Unternehmen durchzusetzen. Der Gesetzentwurf verhindere allerdings nicht, dass zum Jahresende die Ansprüche von rund zwei Millionen VW-Fahrern verjährten, die durch den Abgasskandal geschädigt worden seien, schreibt Hausfeld-Anwalt Christopher Rother in einem Brief an Mitglieder des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, über den das Nachrichtenmagazin berichtet.

Selbst wenn das Gesetz rechtzeitig in Kraft trete, könnten Geschädigte eine Verjährung nur vermeiden, wenn sie sich rechtzeitig im Klageregister anmeldeten. Dazu müssten sie das Aktenzeichen des Musterverfahrens kennen sowie Grund und Höhe ihres Anspruchs nennen. Für all das bleibe Ende des Jahres kaum Zeit. Daher müsse man im Gesetz festschreiben, dass die Erhebung einer Musterfeststellungsklage die Verjährung für alle Ansprüche unterbricht, ohne dass Individuen sich ins Klageregister eintragen. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, will den Anwendungsbereich des Gesetzes zudem auf Firmen ausweiten. "Auch Handwerker und Pflegedienste könnten dann Schadensersatzansprüche geltend machen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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