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BDA lehnt generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz ab

Archivmeldung vom 25.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Supermarktangestellte in 2020? (Symbolbild)
Supermarktangestellte in 2020? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) lehnt die von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer ins Spiel gebrachte gesetzliche Maskenpflicht am Arbeitsplatz ab. "Es ist gut und richtig, dass Abstands- und Hygieneregeln überall gelten - natürlich auch in den Büros", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der "Welt".

Es sei zwar sicherlich empfehlenswert, dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, auch zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Aber: "Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes allgemein vorzuschreiben, mutet wenig überzeugend an. Generelle Vorschriften halten wir für wenig zielführend", so Kampeter.

Die Unternehmen seien sehr engagiert, ihre Abläufe umzustrukturieren und gezielte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten so umzusetzen, dass sie ein sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz ermöglichen. "Wenn ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll ist, kann dieser von den Beteiligten vor Ort sozialpartnerschaftlich vereinbart werden", sagte Kampeter. "Die Verantwortung, zu entscheiden, was vor Ort am geeignetsten und praktikabelsten ist, liegt bei den Betrieben und ihren Beschäftigten selbst." Kramp-Karrenbauer hatte in der "Welt am Sonntag" eine allgemeine Maskenpflicht am Arbeitsplatz befürwortet. "Das könnte auf jeden Fall ein Schritt sein, der auch bundesweit verpflichtend wird, jedenfalls wenn damit die Schließung ganzer Branchen verhindert werden könnte", sagte sie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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