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Regierung fürchtet Fahrverbote auch für neue Diesel

Archivmeldung vom 02.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
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Die drohenden Fahrverbote könnten auch auf Wagen der Schadstoffklasse 6 ausgedehnt werden. Das fürchtet nach Informationen des "Spiegel" jedenfalls die Bundesregierung. Grund sind ähnlich schlechte Abgaswerte, die diese Wagen im Vergleich zu älteren Dieseln im Straßenverkehr aufweisen. Das ergibt sich aus Messwerten des Kraftfahrt-Bundesamts und des ADAC.

Dies biete, so ein Ministerialer, "erfolgversprechende" Klagemöglichkeit für von Fahrverboten betroffene Autofahrer. "Ein Dieselfahrer mit einem Euro-5-Wagen, der von einem Fahrverbot betroffen ist, könnte mit Verweis auf ein solches, genauso schlechtes Euro-6-Fahrzeug klagen, um weiterhin in die gesperrte Innenstadt fahren zu dürfen", erklärt ADAC-Chefjustiziar Markus Schäpe. Sicher ist im Prinzip also nur ein Diesel mit der ganz aktuellen Norm Euro 6d, die seit Herbst vergangenen Jahres gültig ist. "Leider stehen den Kunden nur ganz wenige Modelle mit Euro 6d zur Auswahl", so Schäpe. Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, erwägt die Bundesregierung eine Förderrichtlinie für technische Nachrüstungen.

Diese würde sich allerdings nicht an den Schadstoffklassen orientieren, sondern an einem neuen Maßstab entsprechend des realen Abgaswerten auf der Straße. 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer dürfen die modernsten Diesel ausstoßen. Auf diesen Wert, so die Überlegung in Berlin, soll ein gewisser Faktor aufgerechnet werden, den Fahrzeuge im realen Verkehrsgeschehen zusätzlich ausstoßen dürfen. Daraus soll ein Grenzwert irgendwo zwischen 200 und 300 Milligramm festgelegt werden. Schafft es ein Diesel, der technisch nachgerüstet worden ist, diesen Grenzwert einzuhalten, dann würde sich der Staat an der Nachrüstung beteiligen. Der Wagen dürfte auch in die Fahrverbotszonen einfahren. Diese bislang noch geheimen Pläne könnten von einer neuen Bundesregierung umgesetzt werden, falls der öffentliche Druck nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil zu Fahrverboten zu groß wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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