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Mitarbeit von Rechtsanwälten an Gesetzen muss transparent sein

Archivmeldung vom 12.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung fordert ein verpflichtendes Register für Lobbyisten. Die jüngst gegen das Bundeswirtschaftsministerium erhobenen Vorwürfe haben den Handlungsbedarf erneut deutlich gemacht: Wenn wie dort externe Berater wie Rechtsanwälte an Gesetzen mitarbeiten, müssen Ministerien über die Klienten der Kanzlei informiert werden. Nur so können Interessenkonflikte ausgeschlossen werden.

Mögliche Interessenkonflikte der Anwaltskanzlei sollten schon im Vergabeprozess transparent gemacht werden. Deswegen unterstreicht die de'ge'pol ihre Forderung, ein verpflichtendes Lobbyistenregister beim Deutschen Bundestag einzurichten. "Organisierte Interessenvertretung muss klar erkennbar sein - egal von wem sie kommt", sagte der de'ge'pol-Vorsitzende Dominik Meier. In das Register müssten sich auch lobbytreibende Rechtsanwälte eintragen und dabei die Kunden ihrer Kanzlei nennen.

"Wenn Rechtsanwälte als Lobbyisten unterwegs sind, gelten die gleichen Kodizes von Offenheit und Transparenz wie für Berater aus Agenturen, Verbänden oder Unternehmen", sagte der Ethikbeauftragte der de'ge'pol, Heiko Kretschmer. Vor allem die finanziellen Grundlagen der jeweiligen Aufträge müssten offen gelegt werden. Nur so könne Interessenvertretung ein legitimer Vorgang im demokratisch-politischen Prozess sein.

Auch ohne ein Lobbyistenregister müssen Ministerien alle Textvorschläge von externen Beratern selbst prüfen und bearbeiten. Verdeckte Einflussnahme von anderen Kunden der Kanzlei oder Agentur auf die Gesetzgebung muss verhindert werden.

Quelle:  Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de'ge'pol)

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