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Union: Fair, fairer, Verbrauchervertragsrecht

Archivmeldung vom 23.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge wird am morgigen Donnerstag im Plenum des Bundestages abschließend beraten. Schon in der vergangenen Plenarwoche hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke folgendes:

Jan-Marco Luczak: "Teuren Kostenfallen und unangemessenen Vertragsverlängerungen haben wir im Koalitionsvertrag den Kampf angesagt. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge liefern wir nun.

Überlange Kündigungsfristen und unangemessene Vertragsverlängerungen gehören damit der Vergangenheit an. Wer künftig eine Kündigungsfrist verpasst, bleibt nicht mehr wie bisher ein weiteres Jahr in einem vielleicht ungünstigen Vertrag gefangen, weil sich dieser automatisch um 12 Monate verlängert. Als Union haben wir durchgesetzt, dass sich Verträge maximal um einen Monat verlängern und Kunden monatlich kündigen können. Das ist ein riesiger Sprung zu mehr Verbraucherschutz.

Uns als Union war wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher größtmögliche Freiheit bei der Vertragswahl und -ausgestaltung haben. Deswegen können sie auch weiterhin Verträge nach ihren individuellen Bedürfnissen abschließen und damit von Kostenvorteilen beispielsweise bei längeren und flexibleren Laufzeiten profitieren. Vertragslaufzeiten von zwei Jahren bleiben möglich. Denn der einfache Satz, dass nur kurze Verträge auch faire Verträge sind, ist so einfach wie falsch.

Aufwand und Nerven ersparen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern auch mit dem Ausschluss von Abtretungsverboten für Forderungen in AGBs. Zukünftig können Verbraucher damit insbesondere mit Blick auf kleine Streuschäden einen Schadensersatzanspruch problemlos durch Dritte geltend machen. Damit konnten wir eine weitere langjährige Forderung der Union umsetzen und Verbrauchern das Leben wieder ein gutes Stück einfacher machen."

Sebastian Steineke: "Unser Einsatz für einen verpflichtenden Kündigungsbutton im Online-Bereich hat sich gelohnt. Wir sind froh, dass der Koalitionspartner unserem Vorschlag gefolgt ist, weil der Kündigungsbutton im Regierungsentwurf noch nicht vorgesehen war. Ein Vertrag im Internet ist schnell geschlossen. Oftmals genügt dafür ein Klick. Den Vertrag wieder zu kündigen ist meistens wesentlich schwieriger. Nicht selten muss man sehr lange suchen, sich durch mehrere Seiten klicken und am Ende womöglich noch per Brief oder Fax kündigen. Das ist eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern, verursacht Kosten, viel Ärger und manchmal auch einen Rechtsstreit. Der Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit im Online-Bereich schafft hier Abhilfe und wird dafür sorgen, dass Verbraucher nicht mehr so oft durch unbeabsichtigte Vertragsverlängerungen finanzielle Nachteile erleiden müssen. Das ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz in Deutschland."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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