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Länder verlangen vom Bund mehr Geld für Unterhaltsvorschuss

Archivmeldung vom 31.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Betteln (Symbolbild)
Betteln (Symbolbild)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Die Länder wollen die zuletzt deutlich angestiegenen Kosten für den Unterhaltsvorschuss nicht allein tragen und verlangen spürbar mehr Zuschüsse des Bundes. Nach Informationen der Düsseldorfer "Rheinischen Post" aus Kreisen der Hamburger Landesregierung werden die Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag bei ihrem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen höheren Bundesanteil fordern.

Der Hamburger Senat hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne. Die Länder beklagen demnach, dass die vor der Reform des Unterhaltsvorschusses angenommenen Zahlen weit überschritten wurden und sie die meisten Kosten zu tragen hätten. Wie aus einem internen Papier der Hamburger Senatsverwaltung hervorgeht, sind allein in der Hansestadt 80 Prozent mehr Fälle gezählt worden. Am 30. Juni 2017, unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Novelle, gab es demnach gut 14.000 Anspruchsberechtigte, Ende vergangenen Jahres waren es mehr als 25.000. Unterm Strich habe sich für Hamburg durch die Reform eine Mehrbelastung von 20 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Der Bund sei aufgefordert, die Kostenverteilung noch mal zu überdenken, hieß es aus Hamburg. Man habe das Ziel, einen "substanziellen Beitrag zum Auffangen der Mehrkosten" zu bekommen.

Hintergrund

Der Unterhaltsvorschuss wird Alleinerziehenden vom Staat gezahlt, wenn der andere Elternteil nicht für den Unterhalt der Kinder aufkommt. Seit Sommer 2017 hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten jedoch deutlich erhöht, weil seitdem die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten entfallen ist und auch Kinder im Alter von zwölf bis 18 Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten können. Das Bundesfamilienministerium hatte vor der Novelle mit einer Steigerung von nur rund einem Viertel (27 Prozent) gerechnet. Damals wurde ein Anstieg von gut 400.000 auf 560.000 Fälle prognostiziert. Bereits im März 2018 gab es jedoch 714.000 Empfänger, 300.000 mehr als vor der Reform.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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