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Klaus Müller will Vergleichsportale strenger regulieren

Archivmeldung vom 18.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Müller (2018) "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen"
Klaus Müller (2018) "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen"

Bild: Screenshot MoMo Sendung ARD / Eigenes Werk

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, unterstützt Pläne der SPD, dem Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen verbraucherunfreundliche Vergleichsportale einzuräumen. "Der VZBV begrüßt eine punktuell ergänzende behördliche Rechtsdurchsetzung dort, wo die seit Jahrzehnten bewährte zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung nicht weiterkommt", sagte Müller dem "Handelsblatt".

Dies gelte vor allem dann, wenn es hoheitlicher Maßnahmen bedürfe. Müller sagte allerdings auch: "Um die erfolgreiche Arbeit der qualifizierten Einrichtungen mit einer Klagebefugnis nicht aufs Spiel zu setzen, dürfen aber keine Parallelstrukturen geschaffen werden." Anlass für die SPD-Forderung nach mehr Kompetenzen für das Kartellamt im Verbraucherschutz ist der Umstand, dass die Behörde zwar bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen ve rbraucherrechtliche Vorschriften Sektoruntersuchungen durchführen darf – wie zuletzt bei Vergleichsportalen, aber keine eigenen Entscheidungs- und Durchsetzungsbefugnisse hat. "Das Bundeskartellamt sollte daher in bedeutsamen Fällen den Verbraucherschutz im kollektiven Verbraucherinteresse durchsetzen können", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt".

Dabei sollen auch die Verbraucherzentralen mit ins Boot geholt werden. Gemeinsam mit deren Marktwächtern und besseren Klageinstrumenten solle eine neue moderne Struktur aus ziviler, zivilgesellschaftlicher und behördlicher Rechtsdurchsetzung entstehen. Regulierungsbedarf sieht Verbraucherschützer Müller insbesondere beim Ranking der Vergleichsergebnisse, weil darauf nicht immer Verlass ist, wie etwa der Fall des Billigstromanbieters BEV zeigt. Kurz bevor das Unternehmen im Januar Insolvenz anmeldete, war es bei gängigen Vergleichspor talen ganz oben gelistet gewesen. "Rankings auf Vergleichsportalen müssen unabhängig von Provisionszahlungen oder Geschäftsbeziehungen erfolgen", sagte der VZBV-Chef. "Alles andere ist Werbung und sollte nicht als unabhängiger Vergleich ausgegeben werden dürfen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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