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Wolfgang Bosbach: Impfzwang ist Körperverletzung

Archivmeldung vom 28.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wolfgang Bosbach  Bild: CDU Rheinisch-Bergisch Fotograf: CDU Rheinisch-Bergisch
Wolfgang Bosbach Bild: CDU Rheinisch-Bergisch Fotograf: CDU Rheinisch-Bergisch

Die Impfung erfüllt juristisch gesehen den Tatbestand einer Körperverletzung - eine Impfpflicht "bedarf daher einer sicheren rechtliche Grundlage", sagt der Verfassungsexperte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei "19 - die Chefvisite". "Im Regelfall" werde eine Impfung durch die Einwilligung des Patienten für den Arzt "strafrechtlich irrelevant", so Bosbach.

"Hier geht es aber um Impfpflicht / Impfzwang", betont er. Bosbach ist "mehr als skeptisch", dass eine allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher Bestand hätte. Die Chancen für eine Regelung nur für Risikogruppen sieht er bei "50+".

Die rückwirkende Verkürzung des Genesenen-Status "geht überhaupt nicht", kritisiert Bosbach. Gelten könne die kürzere Frist von drei Monaten allenfalls für neue Fälle. Sein Fazit: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach "hat seinen Laden nicht im Griff". Der Vorgang trage zum "Kommunikationsdesaster" bei - nicht einmal Wissenschaftler könnten die aktuellen Corona-Regeln "einigermaßen unfallfrei erklären", so Bosbach: "Die Akzeptanz sinkt." Er hält eine Debatte über Öffnungsperspektiven für nötig.

Quelle: DUP UNTERNEHMER-Magazin (ots)


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