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Paul: Gebührenzahler müssen Intendanten wählen können

Archivmeldung vom 09.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Joachim Paul (2022) Bild: AfD Deutschland
Joachim Paul (2022) Bild: AfD Deutschland

Nach dem Skandal um die ARD-Vorsitzende und Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, reißt die Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ab. Am 8. August 2022 empfahl nun „Der Tagesspiegel“ Reformen.

Dazu erklärt Joachim Paul, medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz: „Die AfD-Fraktion fordert schon seit Jahren, die Zuschauer stärker in die Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sender einzubinden. Die Kontrolle sollte nach unseren Vorstellungen durch ein gewähltes Zuschauerparlament und einen unabhängigen Expertenrat ausgeübt werden.

Nur durch mehr Demokratie und Transparenz kann die einseitige Ausrichtung des Staatsfunks korrigiert werden. Das gilt auch für die Wahl der Intendanten. Es ist inakzeptabel, dass von den Altparteien gekaperte Arbeitsgruppen eine Vorauswahl treffen – so geschehen im Jahre 2019, als es um die Nachfolge von SWR-Intendant Peter Boudgoust ging. Die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen von den Zwangsgebührenzahlern gewählt werden.“

Quelle: AfD Deutschland

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