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Grundrechte in der Krise: Der Staat darf auch jetzt nicht alles!

Archivmeldung vom 22.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Die Zweifel werden mehr – die Zustimmung langsam geringer. Natürlich sieht so gut wie jeder ein, dass Maßnahmen gegen das Corona-Virus ergriffen werden müssen. Aber welche und für wie lange noch, darüber muss die Diskussion erlaubt sein.

Jeder Tag des „Lockdowns“ hat kaum wettzumachende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Betriebe werden schließen, Jobs wegfallen, die Arbeitslosigkeit wird dramatisch steigen. In einer Umfrage des Mitteldeutschen Rundfunks (https://is.gd/MBwGCk) machen sich 80 % der Befragten große oder sehr große Sorgen, dass sich die wirtschaftliche Lage im Land verschlechtern wird.

Plötzlich gibt es nur noch eine Meinung – die der Merkel-Regierung. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sind den Deutschen zwar im Grundgesetz garantiert. Doch gibt es beide im Moment faktisch nicht.

Nachrichtensendungen – gerade der Öffentlich-Rechtlichen – berichten fast ausschließlich über das Corona-Virus. Es scheint, als würden die Medien im staatlichen Auftrag Angst verbreiten. Eine realistische Betrachtung der Situation findet kaum statt. Es gibt keine Diskussion von Experten, die Lage und Maßnahmen unterschiedlich einschätzen. Die immer gleichen Köpfe wiederholen die immer gleichen Meinungen, die stets unwidersprochen bleiben.

Und: Bürger, die trotz Demonstrationsverbot auf der Straße zeigen wollen, dass sie die aktuellen Freiheitsbeschränkungen nicht akzeptieren, werden mit nicht unerheblicher körperlicher Gewalt, wie am Wochenende in Berlin (https://is.gd/4jskTt) und anderen Städten, von der Polizei daran gehindert.

Fast alle Demonstrationen werden momentan verboten. Verfassungsrechtler haben allerdings große Zweifel, dass dies überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine simple Rechtsverordnung auf Landesebene – so die Argumentation – könne gar kein Grundrecht außer Kraft setzen. Das Demonstrationsrecht stellt ein wichtiges Ventil dar, mit dem Bürger – auch spontan, ohne Anmeldung – ihren Unmut über das Handeln ihrer Regierung ausdrücken können. Es ist einer der deutlichsten Unterschiede zwischen einer Demokratie und einer Diktatur und darf den Bürgern auf keinen Fall genommen oder noch länger vorenthalten werden.

Auch wenn Frau Merkel versucht, die nötigen Diskussionen als „Öffnungsdiskussionsorgien“ abzutun: Jeder Bürger und insbesondere die freiheitliche AfD muss und wird die Beschränkungen unserer Grundrechte nur solange hinnehmen, wie unbedingt nötig. Kontaktverbote und Einschränkungen für Wirtschaft und Handel müssen so schnell wie möglich aufgehoben werden, sie dürfen keinen Tag länger als unbedingt erforderlich bestehen bleiben. Hier stehen nicht nur die Gesundheit der Bürger, sondern auch unsere Freiheit und die Demokratie auf dem Spiel.

Corona hebelt Grundrechte aus – dazu die WELT

Quelle: AfD Deutschland


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