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Schonfrist für Beamte bei Pensionen

Archivmeldung vom 07.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Sachsen-Anhalt
Wappen von Sachsen-Anhalt

Gute Nachricht für Sachsen-Anhalts Beamte: Ihr Rentenalter wird zunächst nicht von 65 auf 67 Jahre erhöht. Auch die geplante Anhebung der Pensionsgrenze von 60 auf 62 Jahren bei Polizisten, Berufsfeuerwehrleuten und Vollzugsbediensteten in der Justiz ist vom Tisch. Dies bestätigte gestern Finanzstaatssekretär Jörg Felgner (SPD) der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Sachsen-Anhalt bleibt damit eines der wenigen Bundesländer, in der es keine Angleichung der Pensionsgrenze für Beamte an das generell angehobene Renteneintrittsalter übriger Arbeitnehmer gibt. Erst nach der Landtagswahl 2016 soll das Thema wieder diskutiert werden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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