Christoph Maier: Kartellparteien verweigern AfD weiterhin parlamentarische Rechte – AfD-Wähler sollen Bürger zweiter Klasse bleiben!
Die AfD-Fraktion hatte zur gestrigen Sitzung des Ältestenrates einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags eingereicht. Dieser sieht vor, dass die Vorsitzenden von Landtagsausschüssen sowie deren Stellvertreter von den Fraktionen künftig benannt werden.
Das bisherige Wahlsystem hat sich als ungeeignet erwiesen, um die parlamentarische Chancengleichheit und das Prinzip der Spiegelbildlichkeit zu gewährleisten, da die Vertreter der AfD pauschal von den Altparteien zurückgewiesen werden. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, erklärt dazu Folgendes: „Die Opposition wird in Bayern systematisch benachteiligt. Die Kartellparteien verweigern der AfD grundlegende parlamentarische Rechte: Jeder AfD-Kandidat für Ausschussvorsitze oder Stellvertreterposten wird von ihnen pauschal abgelehnt. Dadurch ist ein beträchtlicher Teil der bayerischen Bürger nicht angemessen repräsentiert.
Um die parlamentarische Demokratie im Freistaat vollständig wiederherzustellen, haben wir beantragt, dass jede Fraktion das Recht haben soll, die Inhaber der ihr zustehenden Ämter selbst zu benennen. Doch die Kartellparteien blockieren diese Reform: Sie wollen weiterhin zwischen Wählern erster und zweiter Klasse unterscheiden. Mit dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung ist das nicht zu vereinbaren. Wir halten an unserer Forderung fest, dass die AfD dieselben parlamentarischen Rechte erhält wie alle anderen Fraktionen auch.“
Quelle: AfD Bayern