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Lukas Rehm: Benachteiligung von Selbstständigen bei der Aktivrente beenden

Archivmeldung vom 18.08.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lukas Rehm (2025) Bild: AfD Deutschland
Lukas Rehm (2025) Bild: AfD Deutschland

Zur aktuellen Resolution des Bundesverbands der Freien Berufe e. V. (BFB) zur Stärkung der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) und zur geplanten „Aktivrente“ teilt der Sprecher für Sozialversicherungen der AfD-Bundestagsfraktion, Lukas Rehm, mit: „Ja – wir wollen die Berufsgenossenschaften von unnötiger Bürokratie befreien. Aber: Wer mit den Beiträgen von Unternehmen wirtschaftet, muss sich einer unabhängigen Kontrolle stellen."

Rehm weiter: "Der Bundesrechnungshof darf auch künftig die VBG prüfen, um Missbrauch und Verschwendung zu verhindern. Zur Aktivrente gilt: Eine steuerfreie Weiterarbeit im Alter darf nicht nur Angestellten zugutekommen – Selbstständige müssen gleichbehandelt werden. Jede Form der Benachteiligung wäre nicht nur unfair, sondern verfassungswidrig. 

Die AfD-Bundestagsfraktion steht für Fairness, Transparenz und den verantwortungsvollen Umgang mit Beitragsgeldern – ohne Sonderrechte für einzelne Gruppen. Wir haben daher bereits in der letzten Legislaturperiode den Antrag ,Einführung eines 12.000-Euro-Steuerfreibetrags für Rentner mit Hinzuverdienst‘ (BT-Drs. 20/11294) in den Bundestag eingebracht.“

Quelle: AfD Deutschland

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