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Buschmann will Hassreden türkischer Politiker verhindern

Archivmeldung vom 13.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Hassreden türkischer Politiker in Deutschland verhindern. Wie die "Rheinische Post" (Donnerstag) berichtet, schreibt Buschmann in einem Brief an die zuständigen Ministerinnen Nancy Faeser (SPD) und Annalena Baerbock (Grüne), es sei zu erwarten, "dass Anhänger des türkischen Staatspräsidenten in den nächsten Wochen auch in Deutschland verstärkt Wahlkampf betreiben werden".

Einige türkische Amts- und Mandatsträger verwendeten auf solchen Veranstaltungen "bewusst eine menschenverachtende Sprache gegenüber politischen Gegnern", so Buschmann. "Damit überschreiten sie klar die Grenzen der Meinungsfreiheit." Angesichts des näher rückenden Wahltermins sei es ihm als Bundesjustizminister daher wichtig, "die Sensibilität für dieses Thema aufrechtzuerhalten und das Bewusstsein für die Dringlichkeit des Handelns zu schärfen". Hintergrund ist der Auftritt eines Politikers der islamisch-konservativen Partei AKP, der auch Präsident Erdogan angehört, im Januar in Neuss. Er hatte dazu aufgerufen, Anhänger kurdischer Parteien zu "vernichten". "Die versammlungsrechtlichen Vorgaben, einschließlich der Genehmigungspflicht bei Auftritten von ausländischen Amts- und Mandatsträgern, sollten daher konsequent eingehalten und durchgesetzt werden", fordert Buschmann. "Dies sollten wir zugleich - gegebenenfalls erneut - mit aller Deutlichkeit gegenüber der Türkei kommunizieren un d parallel hierzu auch die für das Versammlungsrecht zuständigen Stellen der Länder entsprechend sensibilisieren." In der Türkei finden am 14. Mai Parlaments- und Präsidentenwahlen statt. In Deutschland sind rund 1,4 Millionen türkischstämmige Bürger wahlberechtigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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