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Neues Gesetz soll Ökostrom Sonderstatus verleihen - Windkraftanlagenbau nicht mehr gerichtlich angreifbar

Archivmeldung vom 12.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Hartmut910 / pixelio.de
Bild: Hartmut910 / pixelio.de

Die Bundesregierung will die Nutzung Erneuerbarer Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit machen. "Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit", heißt es im Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, über den die "Welt am Sonntag" berichtet.

Aus Sicht von Experten ist die Entscheidung von enormer Tragweite. Es handele sich um "einen energiepolitischen Wendepunkt", sagte der Experte für Energierecht von der Kanzlei Luther, Gernot Engel, der "Welt am Sonntag".

Der Verweis auf "öffentliche Sicherheit" dürfte im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen. Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf "öffentliche Sicherheit" Ermessensentscheidungen der Richter einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut der "Welt am Sonntag".

Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher Eingriffe zu werden. Die Bundesregierung bestätigte der Zeitung, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. "Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheits interesse fest", teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage der Zeitung mit. Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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