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Gesundheitsministerium skizziert restriktive Sterbehilferegelung

Archivmeldung vom 03.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen restriktiven Vorschlag für eine Neuregelung des Sterbehilferechts ausarbeiten lassen. "Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Einzelne und den Einzelnen vor einer Selbsttötung zu schützen, die nicht auf einem selbstbestimmten Entschluss beruht", heißt es in einem "Diskussionsentwurf" aus dem Ministerium, über den der "Spiegel" berichtet.

Suizidassistenz soll demnach grundsätzlich unter Strafe stehen. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn ein "abgestuftes Schutzkonzept" eingehalten wird: Sterbewillige müssen sich von zwei unabhängigen Ärzten begutachten lassen und eine Beratungsstelle aufsuchen. Details soll ein neues "Selbsttötungshilfegesetz" regeln.

Zudem soll es ein Werbeverbot für Suizidassistenz geben. Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, der Staat dürfe es seinen Bürgern nicht unmöglich machen, sich beim Suizid helfen zu lassen. Das Papier sei ein "interner Arbeitsentwurf der Fachebene", der noch nicht abschließend abgestimmt sei, heißt es im Ministerium. Der Zwischenstand wurde im März an die Fraktionen versandt. Aus dem Bundestag liegen liberalere Entwürfe vor - so etwa von einer fraktionsübergreifenden Gruppe um den SPD-Politiker Karl Lauterbach und die FDP-Medizinrechtsexpertin Katrin Helling-Plahr. "Der Minister hat einen Vorschlag für ein Verhinderungsgesetz erarbeitet, weil er Betroffenen unnötige Hürden in den Weg räumt", sagte Helling-Plahr dem "Spiegel".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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