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Kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu umstrittenem "Wahlkämpfer-Lied" der NPD

Archivmeldung vom 03.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Berliner Staatsanwaltschaft wird im Fall des "Wahlkämpfer-Liedes" auf der Homepage der rechtsextremen NPD kein Ermittlungsverfahren einleiten. Eine entsprechende Entscheidung habe die Staatsanwaltschaft am vergangenen Freitag getroffen, teilte deren Sprecherin Simone Herbeth dem "Tagesspiegel" (Dienstag) auf Anfrage mit.

Im Text des Liedes werden dem früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, Schläge angedroht. Verteiler von Wahlkampfmaterial werden in dem Song aufgefordert, "bei Himmler, Voigt und Rommel, da wirft man gerne ein, Briefkastendeckel trommelnd, hau ich Friedman eine rein". Himmler war SS-Chef im Dritten Reich, Rommel Generalfeldmarschall der Wehrmacht. Udo Voigt ist NPD-Chef. Nach den Angaben der Sprecherin der Staatsanwaltschaft sei der Text des Liedes wegen einer möglichen Aufforderung zu Straftaten "umfassend geprüft" worden. Wenn man allerdings die fragliche Textzeile im Kontext des restlichen Liedes verstehe, so könne man sie nicht völlig eindeutig als eine Aufforderung zur Gewaltausübung gegen Friedman persönlich auffassen. Das Lied habe "nicht eindeutig genug strafrechtlich relevanten Inhalt, als dass wir wirklich ein förmliches Verfahren einleiten könnten", sagte die Sprecherin weiter. Friedman kommentierte dies mit den Worten: "Ich halte das für einen juristischen Offenbarungseid. Im Zweifel hat die Staatsanwaltschaft für die Nazis und nicht für den Betroffenen entschieden." Die Entscheidung sei ein "gefährliches, kontraproduktives Signal" in die rechtsextreme Szene.

Quelle: Der Tagesspiegel

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