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Internet-Freiheit ade: GroKo mit dem NetzDG auf dem Weg zum Orwell-Staat

Archivmeldung vom 17.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Joana Cotar (2020)
Joana Cotar (2020)

Bild: AfD Deutschland

Die Digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Joana Cotar, sieht Unternehmen und Nutzer durch neue Gesetzesvorhaben in der Folge des Netzdurchsetzungsgesetzes belastet, indem die Auskunftspflicht zu Nutzern von Internetseiten deutlich erweitert werden.

Sollte die Bundesregierung diese Vorhaben umsetzen, würden das den technischen und finanziellen Aufwand für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) erhöhen und die Internetnutzer immer mehr zu gläsernen Menschen machen, warnt Cotar: „Die Bundesregierung ist völlig ahnungslos, welche tatsächlichen Belastungen den KMU durch das neue Gesetz entstehen werden. Die Kosten für die Anbieter von Telemediendiensten für die Erfüllung der geplanten Auskunftspflicht liegen – laut Verband der Internetwirtschaft e.V. – in Milliardenhöhe.

Dabei geht es nicht nur um die Schaffung von Schnittstellen und technische Anpassungen, sondern auch um einen signifikanten Aufwand für Rechtsberatung und Konzepterstellung. Es ist symptomatisch für diese Regierung, die Folgen ihres überhasteten Vorgehens nicht zu bedenken und gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen weiter zu belasten. Das ist unverantwortliche Politik.

Anstatt die seit langem angekündigte Evaluierung des NetzDGs anzugehen, plant sie ein Verschärfung, die für KMU nicht nur teuer wird, sondern vor allem auch Feuer mit Feuer bekämpft: Von der Herausgabe von Passwörtern über eine Einschränkung des journalistischen Quellenschutzes bis hin zu einer ‚Verdachtsdatenbank‘ beim Bundeskriminalamt – all das gleicht einem Orwell’schen Albtraum. Es ist höchste Zeit, dass wir aus diesem aufwachen und den Kampf um die Freiheit für die Bürger in diesem Land wieder aufnehmen.“

Das Bundesjustizministerium hatte im Dezember 2019 einen Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt und musste auf Anfrage aus der AfD-Bundestagsfraktion einräumen, keine Kenntnisse über den damit verbundenen Aufwand und die Kosten für Unternehmen zu haben, wie der Antwort des Ministeriums zu entnehmen ist: „Welche Kosten den Unternehmen durch ein solches Gesetz durchschnittlich entstehen, kann nicht allgemein beantwortet werden.”

Quelle: AfD Deutschland


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