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Maßnahmenpaket zur Atommüll-Konzernhaftung im September im Kabinett

Archivmeldung vom 22.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: A. Fehmel / pixelio.de
Bild: A. Fehmel / pixelio.de

Das Bundeskabinett soll noch im September ein Maßnahmenpaket beschließen, mit dem die milliardenschweren Atom-Rückstellungen der Energiekonzerne für die Allgemeinheit gesichert werden. Das erfuhr die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" aus Regierungs- und Koalitionskreisen.

In dem Maßnahmenpaket enthalten ist demnach ein Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Neuregelung der Konzernhaftung für den Atommüll. Zugleich soll das Kabinett die Einsetzung einer kleinen Expertenkommission beschließen. Sie soll bis Ende November prüfen, ob die Milliarden-Rückstellungen insgesamt oder Teile davon aus den Unternehmen herausgelöst und in eine öffentlich-rechtliche Atomstiftung oder einen Fonds übertragen werden sollen. Im Gespräch für das Gremium seien die früheren Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) und Jürgen Trittin (Grüne) sowie der Chef der Industriegewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, hieß es in den Kreisen.

Die Konzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten für Rückbau und Stilllegung der Atomkraftwerke sowie für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls zu tragen. Dafür verfügen sie über testierte Rückstellungen von rund 38 Milliarden Euro. Allerdings befürchtet die Regierung, dass die Allgemeinheit am Ende nicht über das volle Haftungsvermögen verfügen kann, sollten die Unternehmen insolvent gehen. Zudem könnten die Konzerne das Kernkraftgeschäft in Tochtergesellschaften ausgliedern. Auch dadurch könnte Haftungsvermögen verloren gehen.

Bedenken soll das Kanzleramt jedoch noch gegen Pläne von Bundeswirtschaftsminister Gabriel haben, die fünfjährige Frist für die so genannte Nachhaftung der Konzerne ersatzlos zu streichen, hieß es. Bisher muss ein Konzern, der seine Atomaktivitäten in eine Tochtergesellschaft auslagert, nur weitere fünf Jahre für den Atommüll haften. Sollte die Frist aufgehoben werden, würde die von Eon bereits geplante Konzernaufspaltung unattraktiver.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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