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Baukindergeld startet am 18.09.2018

Archivmeldung vom 13.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Ab dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Mit dem Baukindergeld bietet die KfW einen neuen Zuschuss an, der die Kreditförderung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm gut ergänzt. So wird er zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland beitragen. Darüber hinaus leistet das Baukindergeld einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Über das KfW-Zuschussportal bieten wir eine digitale Plattform für eine schnelle Beantragung des Baukindergelds."

Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:

   - Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und 
     Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im 
     gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
   - Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die 
     erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum 
     insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d. h. bei 
     einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
   - Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem 
     Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind 
     (d. h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)
   - Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt
   - Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr
     ausgezahlt
   - Baukindergeld ist u. a. mit den KfW Förderprogrammen zum 
     Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der 
     Bundesländer kombinierbar 

Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen. Informationen zu der Beantragung stehen auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung.

Quelle: KfW (ots)

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