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Hartz-IV-Missbrauch in 80 Prozent der Fälle nicht auszuschließen

Archivmeldung vom 24.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nur bei jedem fünften Bezieher von Arbeitslosengeld II kann Leistungsmissbrauch mit Sicherheit ausgeschlossen werden, in vier von fünf Fällen dagegen nicht. Das meldet das Wirtschaftsmagazin 'Capital' in seiner Online-Ausgabe (www.capital.de).

Die alarmierenden Zahlen gehen aus der 'Capital' vorliegenden Zwischenbilanz eines seit Jahresanfang laufenden Pilotprojekts der Bundesagentur für Arbeit hervor, mit dem die Behörde die Verfügbarkeit von Hartz-IV-Empfängern für den Arbeitsmarkt kontrollieren will.

Die rund 40 teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen ließen dabei bisher 250.000 Leistungsbezieher größtenteils telefonisch überprüfen. In 50 Prozent der Fälle waren die Betroffenen gar nicht erst erreichbar - entweder weil die Telefonnummer nicht stimmte (bei 22 Prozent) oder weil trotz drei- bis fünfmaligem Anruf zu unterschiedlichen Tageszeiten kein Gespräch zustande kam (28 Prozent). In 25 Prozent der Fälle war bereits ein persönlicher Termin mit der Behörde vereinbart - oft wegen "Statusänderungen" oder "leistungsrelevanten Änderungen", was in der Regel eine Kürzung des Geldes bedeutet. Diese Gruppe wurde nicht angerufen. Bei knapp fünf Prozent ergab die telefonische Abfrage, dass zu hohe Leistungen bezogen wurden. Zweifelsfrei überprüfbar und korrekt waren die Angaben lediglich bei 20 Prozent der Angerufenen.

Die Zahlen haben Bundesarbeitsminister Franz Müntefering so sehr alarmiert, dass er die Ergebnisse unter Verschluss hält. Experten fürchten laut 'Capital' sogar, dass sie noch dramatischer ausfallen würden, wenn alle Arbeitsgemeinschaften an den telefonischen Überprüfungen teilnehmen müssten.

Quelle: Pressemitteilung Capital

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