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Justizminister wollen Kfz-Halter für Unfälle autonomer Fahrzeuge haften lassen

Archivmeldung vom 05.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Biesenbach im Bundesrat, 2019
Peter Biesenbach im Bundesrat, 2019

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Landesjustizminister wollen sich dafür aussprechen, die geltenden Haftungsregeln im Straßenverkehr auch auf autonome Fahrzeuge anzuwenden. Im Falle eines Unfalls müsste dann der Kfz-Halter für Schäden haften. Die Länderarbeitsgruppe "Digitaler Neustart" hat sich mit der Frage befasst, ob Haftungslücken bestehen, wenn ein autonomes Fahrzeug einen Schaden verursacht.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post": "Das erfreuliche Ergebnis lautet: Solange das autonome System nicht auch selbstlernend ist - sein Handeln also nicht mehr nachprüfbar wäre -, ist unser Zivilrecht gut für die Herausforderungen der digitalen Welt gerüstet und bietet angemessene Lösungen." Für das Vertrauen der Menschen in neue Technologien bedürfe es rechtssicherer Regelungen. Bei der Justizministerkonferenz am Mittwoch in Lübeck sollen die Landesjustizminister einem entsprechenden Beschluss zustimmen.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, durch das Zulassungsrecht die von automatisierten und autonomen Systemen ausgehenden Gefahren "von vornherein auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß zu begrenzen". Über die bestehenden Regeln hinaus sei es nicht notwendig, Autohersteller über einen neuen Gefährdungshaftungstatbestand in die Haftung für Unfälle einzubeziehen. Es müsse aber sichergestellt werden, dass das Produkthaftungsrecht auch auf standardisierte Software anwendbar sei.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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