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Chrupalla: Aufgabenübertragung bei Paketdiensten nicht zu Lasten von Arbeitnehmerrechten

Archivmeldung vom 29.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tino Chrupalla (2018)
Tino Chrupalla (2018)

Bild: AfD Deutschland

Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Paketdienste stärker für die Arbeitsbedingungen bei Subunternehmen in die Pflicht zu nehmen, teilt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Tino Chrupalla, mit: "Pakete werden immer häufiger von Subunternehmern ausgeliefert, die von den Zustellunternehmen wie beispielsweise DHL, beauftragt werden."

Chrupalla weiter: "Diese Vorgehensweise ist aufgrund der vorherrschenden Vertragsfreiheit grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es muss jedem Unternehmen möglich sein, seine Dienstleistung auch von Subunternehmen erbringen zu lassen.

Die Beauftragung von Subunternehmen darf aber nicht auf dem Rücken der Zusteller ausgetragen werden und zu Lasten von Arbeitnehmerrechten erfolgten. Gesetzliche Mindestarbeitsstandards dürfen auf diese Weise nicht umgangen werden."

Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (ots)

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