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Bankenenteignungsgesetz beschlossen

Archivmeldung vom 18.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Enteignung angeschlagener Banken gebilligt. Dies zielt vor allem auf eine Zwangsverstaatlichung der angeschlagenen Hypo Real Estate. Als letztes Mittel ist dazu laut dem Gesetzesvorhaben eine Enteigung der Aktionäre möglich.

In dem Entwurf ist unter anderem vorgesehen, dass zur Wiederbelebung des Finanzsystems der Staat künftig für fünf Jahre Garantien für Bankschulden übernehmen kann. Bisher galt eine Maximalfrist von drei Jahren. In der Union gab es bis zuletzt Bedenken gegen die Verlängerung.

Mit dem Entwurf werden vor allem auch die Voraussetzungen für die Enteignung von Banken geschaffen. Im Fokus steht dabei eine mögliche Verstaatlichung der Bank Hypo Real Estate. Ob es dazu kommt, ist aber noch ungewiss. Nach dem Gesetzentwurf muss der Staat zunächst den Versuch unternehmen, Kontrollrechte ohne Zwangsmaßnahmen und über den Weg des Aktienrechts zu erreichen; eine Enteignung ist aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Darauf hatte sich bereits gestern Abend eine Ministerrunde geeinigt: Danach muss eine Enteignung von Banken bis zum 30. Juni eingeleitet sein.

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