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Kauder: Antrag zu Spätabtreibungen auf Strucks Bitte verschoben

Archivmeldung vom 17.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In die Debatte um strengere Regeln für Spätabtreibungen kommt überraschend Bewegung. CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) hat nach eigenen Worten der Bitte seines SPD-Kollegen Peter Struck entsprochen, die - ursprünglich schon für diese Woche geplante - Beratung eines Gruppenantrags der Union zurückzustellen.

"Die SPD will sich möglicherweise doch unserer Gesetzesinitiative anschließen", sagte Kauder dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Die SPD-Fraktion bestätigte dies. Deren Beratung über den Antrag der CDU/CSU ist jetzt für den 14. Oktober festgesetzt. "Da tut sich was", sagte Kauder. Die Union will eine ärztliche Beratungspflicht und eine dreitägige Bedenkzeit in den Fällen erreichen, in denen eine Frau durch eine Pränataldiagnostik nach der zwölften Schwangerschaftswoche von einer Behinderung ihres unge-borenen Kindes erfährt. Damit soll die Zahl der Abtreibungen gesenkt werden. Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches erlaubt seit der Reform des Jahres 1995 so genannte Spätabtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt, wenn das Austragen eines behinderten Kindes das leibliche und seelische Wohl der Schwangeren gefährdet. Pro Jahr werden etwa 200 ungeborene Kinder nach der 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben. Von diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft an sind Föten im Grundsatz außerhalb des Mutterleibs lebensfähig. Über den im Koalitionsvertrag von 2005 vereinbarten "Prüfungsauftrag" für eine Änderung der Gesetzeslage waren CDU/CSU und SPD trotz mehrerer Anläufe bislang nicht hinausgekommen. Die Union will eine Beratungspflicht im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankern, ohne den Paragrafen 218 anzutasten. Die SPD lehnte eine Gesetzes-änderung überwiegend ab. Als ein Argument wird die Sorge angeführt, der mühsam errungene Kompromiss zur Regelung von Schwanger-schaftsabbrüchen könnte grundsätzlich in Frage gestellt werden. Insbesondere die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt, aber auch der frühere Parteichef Hans-Jochen Vogel drängen ihre Partei indes, eine Beratungspflicht in das Gesetz aufzunehmen. Kirchen und Behinder- tenverbände, aber auch die Ärzteschaft sehen die geltende Regelung der Spätabtreibungen als hoch problematisch.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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