Sozialverband für Beibehaltung des Solidaritätszuschlags
Archivmeldung vom 26.03.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtskonformität des Solidaritätszuschlags spricht sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) für den Erhalt der Abgabe aus.
"Es ist gut, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden 
darf, denn er trifft vor allem Spitzenverdiener und Wohlhabende. In 
einer sozialen Marktwirtschaft muss gelten: Breite Schultern tragen 
mehr", sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den 
Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).
Engelmeier
 verwies auf die Möglichkeit für Bund und Länder, mehr Schulden 
aufzunehmen. "Gerade in Zeiten steigender Staatsverschuldung ist eine 
verlässliche Einnahmebasis unerlässlich - für stabile und sozial 
ausgewogene Staatsfinanzen. Das stärkt nicht nur den sozialen 
Zusammenhalt, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität unseres 
Landes", so Engelmeier weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte
 am Mittwoch geurteilt, dass der Solidaritätszuschlag weiter erhoben 
werden darf. Ihn zahlen Besserverdiener und auch Unternehmen. Auch auf 
Kapitalerträge muss der Zuschlag abgeführt werden. Ob Union und SPD in 
einer möglichen neuen Bundesregierung an der Abgabe festhalten, ist 
offen. Die Union hatte in ihrem Wahlprogramm das Aus für den Soli 
gefordert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
       
      