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Homophober Zwischenruf: Landtagspräsident lehnt Protokolländerung ab

Archivmeldung vom 21.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Landtag Sachsen-Anhalt (2012)
Landtag Sachsen-Anhalt (2012)

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sachsen-Anhalts Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (CDU) hat die Protokoll-Korrektur zu dem schwulenfeindlichen Zwischenruf des AfD-Abgeordneten Andreas Gehlmann abgelehnt. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Gehlmann hatte während einer Parlamentsdebatte indirekt Gefängnisstrafen für Homosexuelle gefordert.

Der Fall hatte bundesweit Empörung ausgelöst. Gehlmann habe nicht bestritten, die Worte "Das sollten wir in Deutschland auch machen" gesagt zu haben, als es in einer Asyl-Debatte um Haftstrafen für Homosexuelle in den Maghreb-Staaten ging. Im Brief an den AfD-Mann formuliert Güssau scharf, Gehlmann habe seine Wortwahl ja selbst bestätigt - nicht ohne anschließend zu betonen, er habe den "Zwischenruf im Videomitschnitt (...) trotz mehrmaligen, aufmerksamen Studiums nicht feststellen können." Gehlmann behauptete, seine Worte seien an anderer Stelle gefallen, als im Protokoll vermerkt. Güssau hielt dagegen, dies ergebe grammatikalisch keinen Sinn.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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