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Finanzministerium befürchtet nach Zinsurteil hohe Einnahmeausfälle

Archivmeldung vom 20.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesministerium der Finanzen, Eingang Dienstsitz Bonn
Bundesministerium der Finanzen, Eingang Dienstsitz Bonn

Foto: Sir James
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die von den Finanzämtern verlangten Strafzinsen für Steuernachforderungen mit sechs Prozent deutlich zu hoch angesetzt sind, erwartet das Bundesfinanzministerium (BMF) teure Folgen für den Fiskus. Das berichtet der "Spiegel".

Grund sei, dass der Zinssatz für Pensionsrückstellungen von Unternehmen für deren Steuerbilanz ebenfalls mit sechs Prozent vorgeschrieben ist. Die Fachleute von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) befürchten dem Magazin zufolge, dass Unternehmen schon bald vor dem Karlsruher Gericht klagen könnten, um auch für Pensionsrückstellungen eine niedrigere Verzinsung zu erzwingen.

Firmen dürften dann größere Beträge steuerlich geltend machen, das würde die Unternehmensgewinne schmälern und zu geringeren Steuereinnahmen für Bund und Länder führen. Würde die unterstellte Verzinsung beispielsweise auf 3,5 Prozent gesenkt, gingen dem Staat nach Berechnungen des BMF gut 30 Milliarden Euro verloren. Um das Minus für die öffentlichen Kassen verkraftbar zu machen, schlagen die BMF-Experten vor, eine Neuregelung über zehn Jahre zu strecken. Schon seit einiger Zeit liegt in Karlsruhe ein Ersuchen des Finanzgerichts Köln vor, die Rückstellungszinsen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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