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Bündnis für Altenpflege: "Geplantes Gesetz zur Pflegeausbildung führt zur Gefährdung der pflegerischen Versorgungsqualität"

Archivmeldung vom 10.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de
Bild: Gerda Mahmens / pixelio.de

Das Bündnis für Altenpflege ist bestürzt: Die Bundesregierung will offensichtlich noch rasch in dieser Legislaturperiode die bisher drei separaten Pflegeausbildungen Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege zu einer einzigen verschmelzen - ohne überhaupt zu wissen, was die künftigen "Pflegefachmänner/Pflegefachfrauen" eigentlich lernen sollen. Der Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Pflegeausbildung, den das Gesundheits- und das Familienministerium jetzt den Ländern vorgestellt haben, befasst sich erst gar nicht mit den Inhalten der neuen Ausbildung. Um diese Frage soll sich eine Fachkommission erst kümmern, wenn das Gesetz beschlossen ist. "Die Bundesregierung will den Abgeordneten also die "Katze im Sack" verkaufen!", sagt Peter Dürrmann, Sprecher des Bündnisses für Altenpflege. "Wenn das Parlament das Gesetz aber erstmal verabschiedet hat, kann es hinterher die Ausbildungsinhalte nicht mehr beeinflussen."

Noch schwerer wiegt für das Bündnis, dass dieses Gesetz die Altenpflege faktisch abschaffen würde. Für die neue Ausbildung sind nämlich auch nur drei Jahre vorgesehen - so lange dauert jeder einzelne der jetzigen Ausbildungsgänge. "Das führt dann zwangsläufig zu verflachtem Wissen - und zwar einseitig zulasten der Altenhilfe", so Dürrmann. Außerdem zeige jede Erfahrung mit der generalistischen Ausbildung, dass sich die meisten Fachkräfte nach dem Examen für die Krankenpflege entscheiden. "Die Altenpflege wird also nicht nur spezifisches Wissen, sondern auch Personal verlieren", fasst Dürrmann zusammen. Aus Sicht der Bündnispartner wäre das für die Gesellschaft ein doppelter Verlust und darf angesichts der demografischen Entwicklung, dem explosionsartigen Anstieg von pflegebedürftigen alten Menschen und demenziellen Erkrankungen nicht hingenommen werden.

Neben der Tatsache, dass in der neuen Ausbildung auch die praktische Einsatzzeit der Auszubildenden in Altenpflegeeinrichtungen halbiert werden sollen, ist für das Bündnis zudem die vorgesehene Finanzierung der neuen einheitlichen Pflegeausbildung über einen komplizierten Umlagefonds nicht hinnehmbar. Dem Fonds sollen zukünftig sämtliche Schulkosten entnommen werden. Da diese (bisher) Ländersache sind, müsste unter anderem die Pflegeversicherung die neue Ausbildung quasi mitbezahlen. Dazu der Bündnissprecher: "Das ist Missbrauch der Pflegeversicherung. Sie muss ausschließlich den Leistungen für die pflegebedürftigen Menschen vorbehalten bleiben." Die ausbildungswilligen Pflegeeinrichtungen werden zudem einem erheblichen Bürokratieaufwand ausgesetzt: Sie müssen Kooperationsverträge schließen, sind für die Schulplätze und alle Praxiseinsätze bis hin zu deren Finanzierung verantwortlich. Zu guter Letzt müssen sie das finanzielle Risiko tragen und sich an dem komplizierten Umlagefonds beteiligen.

Das Bündnis für Altenpflege tritt seit Jahren für die notwendige Weiterentwicklung der Altenpflege ein und wendet sich mit guten Argumenten gegen die Zusammenlegung der Pflegeberufe. "Altenpflege heißt Langzeitpflege und -begleitung. Das erfordert eine spezielle Ausbildung. Nur so können die Herausforderungen der Zukunft bewältigt werden", sagt Dürrmann abschließend. Das geplante Gesetz zur Pflegeausbildung gefährdet aber ohne Not ein bewährtes System mit einer immer beliebteren Altenpflegeausbildung ohne Garantie für den benötigten Zuwachs an Pflegefachkräften durch die Ausbildungsreform.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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