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Union erteilt SPD-Plänen zur Bürgerversicherung klare Absage

Archivmeldung vom 12.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Union erteilt den neu erweckten Hoffnungen der SPD auf die Einführung einer Bürgerversicherung eine klare Absage. "Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform lässt sich keine Legitimation für den Ladenhüter der Linken ableiten", stellte die Gesundheitsexpertin der Union, Annette Widmann-Mauz, in der "Leipziger Volkszeitung" klar.

Die Karlsruher Richter hätten vielmehr die private Krankenversicherung als eine Säule im dualen Versicherungssystem deutlich bekräftigt, so Widmann-Mauz. Nach der Ablehnung der PKV-Klage gegen den Basistarif hatten unter anderem die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel  sowie der Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (beide SPD) von einem Signal in Richtung Bürgerversicherung gesprochen.

Die Union sieht sich dagegen in ihrem Festhalten am dualen Versicherungssystem bestätigt. "Die Eigenständigkeit der privaten Krankenversicherung ist mit dem Urteil gefestigt worden. Auch in ihr gelten Freiheit und Solidarität als zwei Seiten einer Medaille", so Widmann-Mauz. Es sei immer ein Anliegen der Union gewesen, auch für das private Krankenversicherungssystem mit der Gesundheitsreform für mehr Transparenz, Wettbewerb und Versichertenorientierung zu sorgen. "Die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen bei Versicherungswechsel stärkt den Wettbewerb unter den Versicherern und bringt mehr Freiheit und Wahlmöglichkeiten für die Versicherten. Durch die Schaffung des Basistarifs mit Annahmeverpflichtung wurde die Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft auch in der PKV gestärkt."

Übermäßige Belastungen der PKV-Versicherte durch steigende Prämien sieht Widmann-Mauz derzeit nicht. Allerdings müsse die Politik sorgsam beobachten, "ob es durch die Einführung des Kontrahierungszwangs im Basistarif und die Versicherungspflicht zu unzumutbaren Folgen kommt. Bislang ist davon jedenfalls nicht wesentlich etwas zu spüren."

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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