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Bundestag beschließt spätere Abgabefrist für Steuererklärungen

Archivmeldung vom 12.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag eine spätere Abgabefrist für Steuererklärungen beschlossen. Steuerpflichtige, die sich nicht steuerlich beraten lassen, müssen künftig nicht mehr bis 31. Mai, sondern erst bis 31. Juli ihre Steuererklärung abgeben.

Auch Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben. Dafür drohen bei einem Überschreiten der Frist automatisch Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat. Der Zuschlag wird festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Kein Verspätungszuschlag wird erhoben, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt.

Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt entfällt weitgehend. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzämtern angefordert werden können.

Ebenso ist vorgesehen, Steuererklärungen automatisiert zu bearbeiten. Der Schriftverkehr soll weitgehend auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal der Finanzverwaltung herunterladen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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