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Maskenpflicht im Bundestag bleibt ausgesetzt

Archivmeldung vom 01.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Plenarsaal im Deutschen Bundestag.
Plenarsaal im Deutschen Bundestag.

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor Ende der sitzungsfreien Zeit hat der Bundestag seine Corona-Regeln für den Herbst aktualisiert. Der wichtigste Punkt: Die Maskenpflicht bleibt - wie schon seit Ende April - aufgehoben. Das geht aus einem Schreiben von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) an die Abgeordneten hervor, über das der "Spiegel" berichtet.

Bas schreibt jedoch, dass "weiterhin Vorsicht im Umgang miteinander geboten" sei. Die Abgeordneten sollen sich daher im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme weiterhin freiwillig an bekannte Hygienemaßnahmen halten: Bas bittet, im Haus den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, regelmäßig zu lüften und einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz insbesondere dann zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Für besonders wichtig hält Bas dem Schreiben zufolge "die konsequente Nutzung von Selbsttestmöglichkeiten". Die SPD-Politikerin lässt die Option offen, schärfere Maßnahmen zu verhängen. "Selbstverständlich werden wir die Infektionslage in den kommenden Wochen und Monaten aufmerksam beobachten", heißt es in dem Schreiben. Gegebenenfalls müssten Maßnahmen angepasst werden, um den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebs zu gewährleisten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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