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Tillmann: Bundestag berät Regeln zur Bankenabwicklung

Archivmeldung vom 12.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Antje Tillmann 2012
Antje Tillmann 2012

Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die Vorgaben zur Bankenabgabe.

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, erklärt dazu: "Nachdem wir bereits im letzten Jahr mit der Einführung einer klaren Haftungskaskade sichergestellt haben, dass Eigentümer und Gläubiger einer kriselnden Bank stärker in die Verantwortung genommen werden, schaffen wir nun die Voraussetzungen für eine einheitliche europäische Bankenabwicklung. Mit der Umsetzung europäischer Vorgaben gewährleisten wir einen pünktlichen Start des Europäischen Bankenabwicklungsfonds und des Einheitlichen Europäischen Abwicklungsmechanismus.

Deutschland geht hier mit gutem Beispiel voran. Viele andere EU-Mitgliedstaaten haben jedoch noch keine Vorkehrungen geschaffen und die notwendigen gesetzlichen Regelungen noch nicht auf den Weg gebracht. Hierauf hat die Europäische Kommission zu Recht hingewiesen. Wir erwarten von den betreffenden Mitgliedsstaaten die zügige Umsetzung, damit Europäischer Abwicklungsmechanismus und Abwicklungsfonds wie geplant am 1. Januar 2016 zur Verfügung stehen."

Hintergrund:

Das Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) ist ein weiterer Schritt, um Risiko und Haftung im Bankensektor zusammenzuführen. Die Abwicklungsbehörden sollen zukünftig einfacher auf Eigentümer und Gläubiger der Banken zurückgreifen können. Bereits im letzten Jahr wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-Umsetzungsgesetz) die Grundlage für die einheitliche Bankenabwicklung geschaffen. Diese muss nun mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den einheitlichen Abwicklungsmechanismus in einigen Punkten angeglichen werden.

Das Gesetz regelt außerdem die Verwendung der von 2011 bis 2014 erhobenen deutschen Bankenabgabe. Die erzielten Einnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro werden während der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsfonds für eine mögliche Übergangsfinanzierung der nationalen Kammer des europäischen Fonds bereitgehalten bis dieser vollständig gefüllt ist. Der europäische Abwicklungsfonds soll durch die Einzahlungen der einzelnen Kreditinstitute bis 2024 einen Umfang von 55 Milliarden Euro erreichen.

Elf Mitgliedsstaaten der EU haben bislang die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten nicht oder nicht vollständig umgesetzt. Die EU-Kommission hat Bulgarien, Frankreich, Italien, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Malta, Polen, Rumänien, Schweden und die Tschechische Republik aufgefordert, die BRRD-Richtlinie zügig umzusetzen.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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