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Spahn will Betriebsrentner bei Krankenkassenbeiträgen entlasten

Archivmeldung vom 29.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jens Spahn (2018)
Jens Spahn (2018)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In den Streit um die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten kommt Bewegung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle die Krankenkassenbeiträge auf Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge halbieren, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise.

Einen entsprechenden Reformvorschlag habe Spahn zur Abstimmung an das Kanzleramt und die betroffenen Ressorts verschickt. Die entstehenden Einnahmeausfälle für die Krankenkassen in Höhe von drei Milliarden Euro sollen überwiegend durch Steuergelder ausgeglichen werden, wie es in der Koalition hieß. Nur 500 Millionen Euro sollen demnach aus der Rücklage des Gesundheitsfonds genommen werden, der das Geld der Krankenkassen verwaltet. Betriebsrentner müssen seit 2004 neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrags zahlen. Mit der Regelung sollte der damals finanziell angeschlagenen gesetzlichen Krankenversicherung geholfen werden

. Inzwischen haben sich bei den Kassen aber hohe Rücklagen angehäuft. Seit Jahren landen in den Berliner Abgeordnetenbüros Briefe von empörten Ruheständlern, die ihre Verträge vor 2004 abgeschlossen haben und sich von der Politik getäuscht sehen. Der Rentenexperte der SPD, Ralf Kapschack, begrüßte den Vorstoß aus Spahns Haus. "Es ist gut, dass nun ein Entwurf auf dem Tisch liegt", sagte Kapschack der Zeitung. "Die Betroffenen haben darauf lange genug gewartet." Kritik äußerte Kapschack jedoch an der geplanten Finanzierungsregelung. "Hier macht es sich der Minister zu einfach, wenn er dafür einseitig nur den Steuerzahler in Anspruch nimmt", sagte Kapschack. Das Bundesgesundheitsministerium wollte die Angaben aus Koalitionskreisen auf Anfrage des "Handelsblatts" nicht bestätigen. Ein Gesetzentwurf liege noch nicht vor, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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