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AfD-Anfrage deckt auf: 233 Anträge auf Entschädigung nach Impfschaden

Archivmeldung vom 01.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
André Wendt (2022) Bild: AfD Deutschland
André Wendt (2022) Bild: AfD Deutschland

Bis Ende Mai wurden 233 Anträge auf Entschädigung nach einem Impfschaden in Sachsen gestellt, wovon bisher nur 9 anerkannt wurden. Bei den 71 abgelehnten Anträgen handelte es sich u.a. um zahlreiche Fälle von Hirnblutung, Herzmuskelentzündung, Lähmung, Lungenembolie, extrem starke Schmerzen oder Anträge auf Bestattungsgeld nach einem Todesfall.

Dazu erklärt der AfD-Abgeordnete im Landtag Sachsen, André Wendt: „Die Staatsregierung darf die Impfgeschädigten jetzt nicht im Regen stehen lassen. Wer eine Impfung ausdrücklich empfiehlt, eine einrichtungsbezogene Impflicht beschließt und die Pharmakonzerne aus der Haftung nimmt, muss den Bürgern, welche einen Impfschaden davongetragen haben, uneingeschränkt zur Seite stehen.

Mittlerweile gibt sogar der Virologe und Regierungsberater Klaus Stöhr zu, dass die Dunkelziffer bei den erfassten Impf-Nebenwirkungen erheblich ist.

Die sächsische Regierung darf das Thema nicht länger tabuisieren. Wir haben deshalb einen Antrag gestellt, die Nebenwirkungen gründlich zu untersuchen, Ärzte zu sensibilisieren und Betroffenen Hilfsangebote zu machen (7/8500).“

Quelle: AfD Deutschland

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