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Brandner: Corona-Verordnungen in Thüringen waren verfassungswidrig und nichtig!

Archivmeldung vom 01.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stephan Brandner (2021)
Stephan Brandner (2021)

Bild: AfD Deutschland

Am heutigen Montag entschied das Thüringer Verfassungsgericht auf Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, dass Teile der früheren Corona-Verordnungen der Thüringer Landesregierung aus dem Frühjahr und dem Sommer 2020 verfassungswidrig und somit nichtig waren. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher aus Thüringen und ehemaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages, bewertet dieses Urteil als „eine erneute Klatsche für die Ramelow-Regierung“.

Brandner wörtlich dazu: „Die Thüringer Landesregierung wird ihrem erbärmlichen Ruf als Ansammlung notorischer Verfassungsbrecher ein weiteres Mal gerecht und muss eine deutliche Niederlage vor dem Thüringer Verfassungsgericht einstecken. Ramelow selbst, Finanzministerin Taubert und der ehemalige Justizminister Lauinger, sie alle wurden vom Verfassungsgericht bereits als Verfassungsbrecher verurteilt.

Heute zeigte sich wieder einmal die Unfähigkeit von Ramelow und Co., Verordnungen auch nur formell korrekt zu erlassen. So etwas passiert, wenn linke Quotenmenschen in die Ämter kommen. Ramelow und sein Kabinett sind hoffnungslos überfordert mit der aktuellen Situation, sie schaden Thüringen und den Thüringern und sollten allesamt das Urteil, das ihnen absolute Unfähigkeit bescheinigt, zum Anlass nehmen, ihre Hüte zu nehmen.“

Quelle: AfD Deutschland


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