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Gröhe will Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen nachbessern

Archivmeldung vom 30.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hermann Gröhe Bild: www.bilder.cdu.de
Hermann Gröhe Bild: www.bilder.cdu.de

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will das von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen nachbessern. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, wolle er sich bei der Ressortabstimmung für eine entscheidende Änderung einsetzen: So soll das Gesetz ausdrücklich festschreiben, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen im Verdachtsfall einen Strafantrag stellen dürfen.

Dieses Recht gesteht der entsprechende Paragraf im Referentenentwurf des Justizministeriums neben dem Geschädigten explizit bislang nur Wettbewerbern, Kammern oder Berufsverbänden zu. Dabei decken die Kassen mit eigenen Experten schon heute viele Fälle von Korruption und Abrechnungsbetrug auf. Dazu sind sie auch gesetzlich verpflichtet. Nach den Plänen von Maas droht niedergelassenen Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften, die sich bestechen lassen, künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch Pharmavertreter, die aktiv bestechen wollen, machen sich strafbar. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf Ende Mai beschließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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