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1,98 Mrd. Euro verschwundenes DDR-Parteien-Vermögen aufgespürt

Archivmeldung vom 15.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Flagge der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
Flagge der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Seit der Wiedervereinigung konnte die Bundesrepublik 1,98 Milliarden Euro des verschwundenen Vermögens von DDR-Parteien und -Massenorganisationen aufspüren. Das berichtet das MDR-Magazin "Umschau" unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Davon gingen 1,28 Milliarden Euro an die ostdeutschen Bundesländer, wie es im Einigungsvertrag vereinbart wurde. 700 Millionen kamen jedoch nicht an. Auf Nachfrage zum Verbleib dieses Betrages konnte das zuständige Bundesfinanzministerium keine umfassende Antwort geben und verweist dabei auf einen mehr als zehn Jahre alten Bericht.

Dem Schlussbericht einer unabhängigen Kommission von 2006 zufolge wurden rund 76 Millionen Euro für die Beschaffung der verschwundenen Millionen ausgegeben. Darunter sind u.a. Personal- und Sachkosten, Honorare für Gutachter, Rechtskosten und Steuern. Mehr als zwei Drittel des Fehlbetrages wurden anderweitig verwendet. Damit wurden u.a. Kredite und Sozialpläne der DDR-Gewerkschaft FDGB abbezahlt, die Abwicklung von DDR-Parteien und -Massenorganisationen finanziert und Geld an das Bundesversicherungsamt abgeführt.

Derzeit sind noch 331 Millionen Euro DDR-Parteivermögen in treuhänderischer Verwaltung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Davon will die BvS 146 Millionen Euro derzeit noch nicht auszahlen. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums möchte der Bund vor allem für den Rechtsstreit um weitere SED-Millionen mit der Schweizer Privatbank Julius Bär gewappnet sein. Die ersten beiden Instanzen gingen verloren. Die BvS will jedoch Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne einlegen. Geht auch die Beschwerde verloren, sind Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Der Bundestagsabgeordnete Otto Fricke (FDP) kritisiert jedoch die Höhe der Rückstellung. "Ich halte sie für zu hoch. Und ich glaube, hier ist der Bund doch ein bisschen sehr zum eigenen Vorteil vorgegangen." Er will das Thema während der diesjährigen Haushaltsberatungen im Bundestag ansprechen.

MDR-Magazin "Umschau" Moderation: Ana Plasencia Dienstag, 15.Mai, 20.15, MDR-Fernsehen

Quelle: MDR Exklusiv-Meldung (ots)

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