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Bundestag muss Informationen zu "Bonusmeilen-Affäre" offen legen

Archivmeldung vom 11.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Berliner Verwaltungsgericht hat auf Klage des BILD-Redakteurs Dirk Hoeren den Bundestag verpflichtet, offen zu legen, welche Zahlungen von Bundestagsabgeordneten zur Abgeltung ihrer unberechtigt privat verflogenen Dienst-Bonusmeilen auf einem Sonderkonto eingegangen sind.

Das Sonderkonto war 2002 nach der sogenannten "Bonusmeilen-Affäre" eingerichtet worden. Es lässt die Namen der Abgeordneten nicht erkennen.

BILD-Chefredakteur Kai Diekmann begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil ist ein Meilenstein für die Pressefreiheit. Es bestätigt, dass das Informationsfreiheitsgesetz den Journalisten Zugang zu Unterlagen verschafft, die ihnen sonst ohne Begründung verwehrt blieben. Die Gerichtsentscheidung beweist auch, dass der Bundestag übertriebene und unberechtigte Geheimhaltung in der Bonusmeilen-Affäre betrieben hat."

Quelle: Pressemitteilung Bild

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