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Mast begrüßt geplantes Demonstrationsverbot vor Abtreibungskliniken

Archivmeldung vom 09.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Grundgesetz ist seit 2020 wertlos geworden (Symbolbild)
Das Grundgesetz ist seit 2020 wertlos geworden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, will mit dem geplanten Demonstrationsverbot vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungskliniken gegen radikale Abtreibungsgegner vorgehen. "Das Gesetz ist ein klares Stoppsignal an alle fundamentalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner, die meinen, ratsuchende Frauen und Mitarbeitende einschüchtern zu wollen", sagte Mast am Montag dem "Tagesspiegel".

Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition soll am Mittwoch in erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert werden. "Ich setze mich seit Jahren für einen wirksamen Schutz für Schwangere ein, die in einer schwierigen Situation Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen", sagte Mast dazu. "Endlich bereiten wir den als `Mahnwachen` getarnten Einschüchterungsversuchen ein Ende." 

Das Gesetz soll schwangeren Personen künftig den ungehinderten Zutritt zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen und sämtliche Mahnwachen, Demonstrationen oder andere Störaktionen auf einen Mindestabstand von 100 Metern verbannen. Verboten wird, Schwangere zu behindern, die Beratungsstelle zu betreten, ihnen die eigene Meinung aufzudrängen, sie unter Druck zu setzen, unwahre Behauptungen zu äußern oder sie anderweitig zu beeinflussen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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