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Börnsen/Krings: Urheberrecht - Kreativität gilt es, gerecht zu sichern

Archivmeldung vom 29.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich eines von den Koalitionsarbeitsgruppen Kultur und Medien durchgeführten Expertengesprächs zur Urheberrechtsnovelle erklären der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Kultur und Medien, Dr. Günter Krings MdB:

Deutschland als Kulturnation kann nur dann seinem Anspruch gerecht werden, wenn es die geistigen Leistungen seiner Kreativen hinreichend schützt. Das Urheberrecht soll auch in Zukunft sicherstellen, dass Kreativität ihrem Wert angemessen entlohnt wird.

Im besonderen Fokus der Expertenanhörung stand daher die Neustrukturierung der Vergütungsregelungen. Hier gab es keine Annäherung zwischen den Betroffenen. Während die Verwertungsgesellschaften mit hohen Einnameverlusten rechnen, befürchten die Geräte- und Speichermedienhersteller eine übermäßige Verteuerung ihrer Produkte durch die Urheberrechtsabgabe. Daher wurde von einigen Experten der Vorschlag begrüßt, die Vergütungssätze weiterhin staatlicherseits festlegen zu lassen.

Im digitalen Zeitalter ist das Urheberrecht besonderen Gefahren ausgesetzt. Wie dramatisch die Entwicklung in den letzten Jahren fortgeschritten ist, zeigt das Verhältnis zwischen mit Musik bespielten Rohlingen und verkauften CD-Alben. 439 Millionen mit Musik bespielte Rohlinge gab es im Jahr 2005. Dem standen 123,7 Millionen verkaufte CD-Alben gegenüber. Mehr als dreimal so hoch liegt damit inzwischen der Anteil der Musikkopien gegenüber den Originalen. Fünf Jahre zuvor hingegen, zeigte sich noch ein ganz anderes Bild. 195,1 Millionen CD-Alben wurden im Jahr 2000 verkauft, wobei die Stückzahl der Rohlinge, die mit Musik bespielt wurden, mit 133 Millionen deutlich darunter lag.

Aus diesen Zahlen ist keineswegs die Schlussfolgerung zu ziehen, die Privatkopie gänzlich abzuschaffen, aber man wird im laufenden Gesetzgebungsverfahren sich mit der Frage beschäftigen müssen, wie man den Missstand der Privatkopie etwa durch so genannte intelligente Aufnahmetechniken einkämmen kann.

Der Schutz des Urheberrechts muss aber auch im Bewusstsein der Menschen verankert werden. Daher wurde die Aufgabe der Bagatellklausel in dem Gesetzentwurf von allen Experten begrüßt. Im anderen Fall wäre ein falsches Signal pro Raubkopien gesetzt worden.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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