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Arbeitsmarktexperte Schneider warnt vor politischen Korrektur-Ideen bei Hartz IV

Archivmeldung vom 14.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach Einschätzung des Direktors für Arbeitsmarktpolitik am Bonner Forschungsinstitut für die Zukunft der Arbeit (IZA), Hilmar Schneider, sind die Korrekturpläne von Opposition und Regierung zur Hartz-IV-Reform kaum praxistauglich.

"Die geltenden Anrechnungsreglungen beim Schonvermögen sind zweifellos zu radikal. Aber deshalb muss man das Kind nicht gleich mit dem Bade ausschütten", sagte Schneider in der "Saarbrücker Zeitung".

Beim Schonvermögen müsse es auch künftig eine Obergrenze geben, um Extremfälle auszuschließen. Damit widersprach Schneider der Auffassung der SPD, wonach ältere Langzeitarbeitslose ihre Ersparnisse für die Rente in voller Höhe behalten müssten.   Theoretisch habe auch ein Vorstandschef Anspruch auf Hartz IV, erläuterte der Experte. "Dass diese Person bei Arbeitslosigkeit von ihrem Vermögen nichts abzugeben braucht, dürfte kaum im Sinne der Sozialdemokraten sein".

Auch der von Union und FDP geplanten Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen erteilte er eine Absage. Dazu müsse ebenfalls eine  Einkommensschwelle festgelegt werden, ab der die staatliche Bezuschussung der Niedriglöhne auslaufen solle, meinte Schneider. "Auf diese Weise rutschen Menschen in eine Subvention, denen der Staat gar nicht helfen müsste und die den Staat am Ende völlig überfordern würden." Eine Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen sei der "falsche Weg", warnte Schneider.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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