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Verfassungsschützer gehen gegen BDS-Bewegung vor

Archivmeldung vom 25.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)
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Lizenz: Public domain
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Die Verfassungsschützer von Bund und mehreren Ländern prüfen, ob die israelkritische Bewegung BDS als verfassungsfeindlich eingestuft werden muss.

"BDS stellt das Existenzrecht Israels infrage", sagte der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) der Wochenzeitung "Die Zeit" zur Begründung der neue Linie. "Wir dürfen das nicht laufen lassen." Die Verfassungsschutzbehörden müssten sich "stärker mit dem BDS und seinen antiisraelischen Positionen auseinandersetzen".

Seit Anfang des Jahres trägt eine Arbeitsgruppe der Nachrichtendienste von Bund und Ländern belastendes Material gegen BDS zusammen. Am Dienstag dieser Woche befasste sich nach Informationen der "Zeit" auch die wöchentliche Runde der Nachrichtendienstchefs im Berliner Kanzleramt mit der Bewegung.

Die Behörden stufen die Aktivitäten der Israel-Gegner als antisemitisch ein und damit als Fall für den Verfassungsschutz. "Antisemitismus ist für uns ein Indikator für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung", so Geisel. "Wenn jemand herabwürdigt wird, weil er Jude ist, ist das ein Angriff auf die Menschenwürde und damit gleich auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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