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Kauder warnt vor Niederlage beim NPD-Verbotsantrag

Archivmeldung vom 16.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volker Kauder Bild: Laurence Chaperon - volker-kauder.de
Volker Kauder Bild: Laurence Chaperon - volker-kauder.de

CDU/CSU-Fraktionschef Volker Kauder hat vor einer Niederlage beim Bundesverfassungsgericht in Sachen NPD-Verbotsverfahren gewarnt und den Bundestag zur Zurückhaltung gemahnt. Kauder sagte der "Leipziger Volkszeitung": "Wir werden uns erst nach der Entscheidung der Bundesregierung festlegen." Der Bundestag verfüge, als Verfassungsorgan, über keine eigenen Erkenntnisse. "Deshalb ist ein Beschluss des Bundestages über sein Verhalten zu einem NPD-Verbotsantrag eine politische Entscheidung. Aber wir müssen uns fragen, ob es wirklich klug ist, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage zu riskieren."

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte dagegen der Zeitung, "ein Zaudern ist jetzt nicht mehr angebracht". Er bat um "möglichst große Geschlossenheit" der Verfassungsorgane. Die von der Union regierten Bundesländer stimmen sich an diesem Mittwoch in einer Telefonkonferenz über den von ihnen favorisierten Prozessbevollmächtigten für den NPD-Verbotsantrag ab. In der Bundesregierung begegnet nicht zuletzt auch das Kanzleramt dem NPD-Verbotsantrag, ähnlich wie Kauder, mit großer Skepsis. Nach Informationen der Zeitung wolle man sich mit einer eigenen Festlegung auf jeden Fall bis Ostern Zeit lassen, da der Bundesratsantrag frühestens Ende März vorliegen dürfte. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verwies auf die Materiallage: "Fest steht: der überwiegende Anteil des Materials, auf das sich die Länder stützen, stammt vom Bundesamt für Verfassungsschutz", sagte er der Leipziger Volkszeitung. Im Zuge des bevorstehenden Bundesrats-Antrages sorgt sich die Regierung offenbar um ihren Einfluss auf das Verfahren, ohne sich selbst in der Sache festlegen zu müssen. Deshalb raten Experten des Innenministeriums, nach Informationen der Zeitung, zu einem Beitritt der Regierung zum Bundesrats-Antrag auf NPD-Verbot, um sich Einfluss- und Eingriffsmöglichkeiten seitens des Bundes zu erhalten, wenn im Prozess oder mit dem Material etwas schief laufen sollte. Anlässlich des 80. Jahrestages von Hitlers endgültiger Machtergreifung mit Hilfe des Ermächtigungsgesetzes am 24. März Am 24. März arbeitet die Spitze der Unionsfraktion, nach Informationen der Zeitung, an einen Entschließungsantrag, um möglichst interfraktionell das demokratische "Nie wieder" einmütig zu beschließen. Dabei könnte auch mit ein, zwei Sätzen eine glasklare Absage an neonazistische Positionen erfolgen. Für manche in der Koalition wäre das der beste Ausweg, um einer eigenen Festlegung des Bundestages zum vom Bundesrat angekündigten neuen NPD-Verbotsantrag zu entgehen. Ende Januar soll sich der Bundestag, auf Wunsch der SPD, erstmals mit einem eigenständigen NPD-Verbotsantrag durch das Parlament befassen. Einzelne Fraktionen sind nicht antragsberechtigt.

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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