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Bericht: Oberlandesgericht Düsseldorf vertagt Drohnen-Deal

Archivmeldung vom 21.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Drohne MQ-9A „Reaper“ der U.S. Air Force (Symbolbild)
Drohne MQ-9A „Reaper“ der U.S. Air Force (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Verteidigungsausschuss am Mittwoch offenbar doch nicht über das geplante Leasing von Kampfdrohnen einer israelischen Firma entscheiden: Laut eines Berichts der "Bild" urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag, den Wettbewerber noch einmal anzuhören. "Der Senat hat das Zuschlagsverbot einstweilen erneuert", sagte ein Gerichtssprecher der "Bild".

Ohnehin steht der Drohnen-Deal der Zeitung zufolge auf der Kippe. Die SPD-Fraktion wehrt sich gegen den Vorschlag des Verteidigungsministeriums, Soldaten an den Kampfdrohnen auszubilden. "Das widerspricht dem Koalitionsvertrag", sagte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD Rainer Arnold der "Bild". "Eine Bewaffnung von Drohnen wird die SPD nicht kurz vor Toresschluss akzeptieren und einfach durchwinken."

Prinzipielle Bedenken gegen das Entscheidungsverfahren zum Drohnen-Geschäft äußerte der Bund der Steuerzahler. "Offensichtlich hat es bei diesem Rüstungs-Deal keinen Wettbewerb gegeben", sagte Präsident Reiner Holznagel der "Bild". "Bei einem solchen Milliarden-Projekt erwarte ich ein ordentliches Beschaffungsverfahren - dies ist das Verteidigungsressort den Steuerzahlern nach zahlreichen millionenschweren Beschaffungspannen schuldig."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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