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Ökonom Haucap sieht keinen Grund für Facebook-Zerschlagung

Archivmeldung vom 01.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Facebook in der Dauerkritik (Symbolbild)
Facebook in der Dauerkritik (Symbolbild)

Foto: Victorgrigas
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap sieht keinen Grund für eine Zerschlagung mächtiger Internetunternehmen wie Facebook. Das sagte er dem "Handelsblatt" (Montagsausgabe). Er reagierte damit auf Äußerungen von CSU-Vize Manfred Weber, der einen entsprechenden Vorschlag ins Gespräch gebracht hatte. Zwar liege Weber insofern richtig, dass sich viele Kartellrechtler und Wettbewerbsökonomen im Nachhinein unsicher seien, ob die Freigabe der Übernahme von Whatsapp und Instagram durch Facebook die richtige Entscheidung gewesen sei.

"Dennoch halte ich nichts davon, ex post einzelfallgetrieben Unternehmen zu zerschlagen", sagte Haucap der Zeitung. Zudem gebe es gegen Facebook bisher nur ein einziges Kartellrechtsverfahren wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, nämlich das des Bundeskartellamtes, so Haucap. "Es gibt also keine Anzeichen für einen systematischen Missbrauch der Marktmacht durch Facebook." Haucap, der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomik (DICE) ist und früher Vorsitzender der Monopolkommission war, gab überdies zu bedenken, dass eine missbrauchsunabhängige Entflechtung heute rechtlich auch gar nicht möglich wäre und außerdem "ganz erhebliche Rechtsunsicherheiten" für alle zukünftigen Behördenentscheidungen verursachen würde.

"Wie lange soll eine Behörde denn überlegen dürfen, ob sie einmal rechtskräftig erteilte Bescheide wieder zurücknehmen darf?", fragte er. Das widerspreche unserem Verständnis von Rechtsstaat. "Das wäre so ähnlich, als ob eine Baubehörde erst eine Baugenehmigung erteilt und dann ein paar Jahre später, nach Fertigstellung des Baus, entscheidet, die Genehmigung doch zurückzuziehen, und das auch noch ohne das der Bauherr sich etwas hat zuschulden kommen lassen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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