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Drogenbeauftragte fordert deutlich härtere Strafen bei Verkauf von Alkohol an Jugendliche

Archivmeldung vom 25.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mechthild Dyckmans Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde
Mechthild Dyckmans Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Kurz vor dem Höhepunkt des Karnevals hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), deutlich härtere Strafen gegen Händler gefordert, die Alkohol an Minderjährige verkaufen.

"Wir müssen mehr darauf achten, dass der Bußgeldrahmen für Händler stärker ausgeschöpft wird", sagte Dyckmans der "Rheinischen Post".  "Das ist kein Kavaliersdelikt", betonte sie. Da würden vielleicht 300 Euro als Bußgeld erhoben. "Die Obergrenze liegt aber bei 50 000 Euro." Im Kampf gegen das Komasaufen bei Jugendlichen kündigte sie eine neue Taktik an. "Die bisherigen Maßnahmen haben nicht so gewirkt, wie wir uns das gewünscht haben, betonte Dyckmans. "Wir müssen den Jugendschutz besser durchsetzen. Dafür müssen die Kontrollen verstärkt werden."

Quelle: Rheinische Post

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