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Koalition entschärft Pläne für Gruppen-Übergriffe im neuen Sexualstrafrecht

Archivmeldung vom 05.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Unmittelbar vor der geplanten Abstimmung über die Reform des Sexualstrafrechts am Donnerstag hat die Koalition ihr Vorhaben nachgebessert, sexuelle Übergriffe aus Personengruppen heraus gesondert unter Strafe zu stellen. Der Tatbestand war insbesondere von der Union nach den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht gefordert worden.

Im entsprechenden Änderungsantrag, der am Mittwoch im Rechtsausschuss beschlossen werden soll und dem Tagesspiegel (Mittwochausgabe) vorliegt, heißt es nun, strafbar mache sich nur, "wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt" und aus dieser Gruppe heraus sexuelle Nötigungen oder Belästigungen begangen werden. Der Entwurf stellt nun klar, dass ein Täter "mindestens billigend in Kauf nimmt, dass aus der Gruppe heraus Straftaten begangen werden". Die Tatbegehung aus Gruppen sei ein "neues und gewichtiges Phänomen", das strafrechtlich bisher nicht voll erfasst werde und für Opfer ein "erhöhtes Gefahrenpotenzial" berge, heißt es weiter. Verteidigungs- und Fluchtchancen würden bei solchen Übergriffen stark eingeschränkt.

http://www.tagesspiegel.de/politik/kriminalitaet-koalition-entschaerft-plaene-fuer-gruppen-uebergriffe-im-neuen-sexualstrafrecht/13832378.html

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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